euro_symbolGroßhandels-Preis-Notierungen (Deutschland)

Methodik zur Erhebung von Großhandel-Preis-Notierungen (GPN)

Gültig seit: 01. Juli 2022

Vorwort:

Die Preisreporter von e-FOX24 setzt auf Einhaltung hoher Qualitätsstandards und die menschliche Expertise bei der Bewertung von Preisinformationen, welche von Informanten/Marktteilnehmern übermittelt werden. Diese hohen Standards sind nötig, um aus der Vielzahl an Preisinformationen nachvollziehbare, verlässliche und repräsentative Preisbewertungen vorzunehmen. Die Basis hierfür bildet eine detaillierte und transparente Erhebungsmethodik, aber auch die langjährige Erfahrung unsere Teams.

Diese Methodik wird im Folgenden genauer erläutert.

§1 Produkte

Für die folgenden Produkte werden Preisinformationen durch unsere unabhängigen Preisreporter erhoben und analysiert:

  • Heizöl EL 50 ppm (DIN 51603-1)
  • Diesel 10 ppm (EN590) mit max. 7 Vol % Fettsäuremethylester)
  • Benzin Super E5 (DIN EN 228) mit max. 5 Vol % Bio-Ethanol)
  • Benzin Super E10 (DIN EN 228) mit max. 10 Vol % Bio-Ethanol

Benzin Super Plus wird mit einem festen Aufschlag auf Benzin Super E5 errechnet. Dieser kann regional unterschiedlich sein und wird jedes Quartal durch eine offizielle Umfrage bei Marktteilnehmern erhoben und mit ausreichend zeitlichem Vorlauf angekündigt.

Der Aufschlag für Benzin Super Plus beträgt zurzeit: 6,70 EUR/100l (unverändert seit Q3 2021)

 

§2 Erhebungsrunden

Es gibt drei Erhebungsrunden pro Tag, die alle in die Bewertung zur Ermittlung von Tagesspannen (Low/High) einfließen:

  1. Erhebungsrunde: 10:00 bis 11:30 Uhr
  2. Erhebungsrunde: 13:30 bis 15:30 Uhr
  3. Erhebungsrunde: 16:00 bis 17:15 Uhr

Preisinformationen werden durch Marktteilnehmer sowohl fernmündlich per Telefon, per E-Mail oder die elektronische Übermittlung von Einzelabschlüssen bereitgestellt.
Unsere Informanten sind auf größtmögliche Sorgfalt bei Auswahl und Richtigkeit durch unsere Preisreporter hingewiesen worden.

§3 Veröffentlichungszeit

Die Veröffentlichung der Großhandels-Preis-Notierungen (GPN) erfolgt in der Regel gegen 18:00 Uhr.

§4 Erhebungsverfahren

Die Erhebungen der Großhandels-Preis-Notierungen (GPN) erfolgt überwiegend telefonisch/fernmündlich durch Abfragen unsere Preisreporter bei den Informanten.
Daneben werden Preisinformationen von Marktteilnehmern auch auf anderem Wege an das Redaktionsteam von e-FOX24 übermittelt:
Per E-Mail übermittelte Angebote/Preislisten und Abschlüsse oder elektronisch übermittelte Einzeltransaktionen aus der Warenwirtschaft des Preis meldenden Unternehmens. Für die Bewertung von Preisen und Einhalt kartellrechtlicher Standards legt e-FOX24 größten Wert auf die Einhaltung der Faustformel, was voraussetzt, dass es mindesten 5 Preismelder pro reportierter Region gibt, damit ausreichend Preisinformationen aus unterschiedlichen Quellen vorliegen

§5 Anforderungen an Preisinformationen

Folgende Anforderungen müssen für Preisinformationen erfüllt sein, damit sie in die endgültige Bewertung einfließen:

  • Es handelt sich um die aktuellen Handelspreise zur Selbstabholung fca  Raffinerie oder Tanklager, die im Tagesgeschäft angeboten bzw. fixiert werden
  • Unter Tages-/Spot-Geschäft werden Neuabschlüsse verstanden, die an dem reportierten Tag geschlossen werden und deren Preis nicht auf Grundlage eines bestehenden Vertrages mit Formelpreis errechnet wird
  • Die vertraglich vereinbarte Abholfrist beginnt und endet innerhalb eines Zeitraums von 28 Kalendertagen nach Vertragsschluss
  • Zu den genannten Preisen wurden mehrfach Abschlüsse getätigt (oder hätten getätigt werden können)
  • Die Preise gelten für DIN-gerechte Ware, die handelsüblich additiviert ist.
  • Zu den Preisen wurden Mengen angeboten bzw. gehandelt, die unter den jeweiligen Marktverhältnissen quantitativ angemessen für Großhandelsabschlüsse sind (mindestens 30 cbm).
  • Bei der Übermittlung von Einzeltransaktionen auf elektronischer Wege dürfen einzelne Abschlüsse unterschiedlicher Mengen mit gleichem Preis für dasselbe Produkt zusammengefasst werden, damit die Mindestmenge von 30 cbm erfüllt wird.

 

FCA Free Carrier = frei Frachtführer (lt. Incoterms 2010 der ICC “International Chamber of Commerce= Internationale Handelskammer”).

Berücksichtigt werden keine:

  • Abschlüsse auf Terminbasis, Überhangsmengen, Kombinationsmengen oder exklusive Vereinbarungen, insbesondere zwischen verbundenen Gesellschaften.
  • Preise, die auf der Grundlage abgeschlossener Frei-Haus-Preise auf die Frei-TKW-Preise zurückgerechnet wurden

Alle gemeldeten Informationen fließen in das Preiserhebungsverfahren ein, und werden durch unsere Preisreporter entsprechend geprüft und bewertet.

Sollte eine Preismeldung/Transaktion eine der genannten Kriterien nicht eindeutig erfüllen, findet eine Überprüfung durch die e-FOX24-Preisreporter statt. Dieses erfolgt in der Regel durch weiterführende Gespräche oder die Zusendung von Dokumenten, welche die Einhaltung der Kriterien bestätigen. Bei fortbestehenden Zweifeln werden die gemeldeten Daten bei der Festlegung der Notierung nicht berücksichtigt.

Unsere Preisreporter verfügen über eine langjährige Erfahrung im Mineralölhandel, aber auch in der Preiserhebung, wodurch die nötige Qualifikation sichergestellt wird.

Nur durch die hohe Qualifikation unserer Preisreporter, können wir gewährleisten, dass die veröffentlichten Notierungen auch eine repräsentative Handelsspanne der in den drei Erhebungsphase ermittelten Marktpreise darstellen und so zur Transparenz des Energie-Marktes in Deutschland beitragen.

§6 Veröffentlichung von Preispannen (Low/High)

Die ermittelten Großhandelspreise werden nach der Erhebung und Durchlauf einer internen Prüfung als Preisspannen (Low/High) veröffentlicht und zeigen eine repräsentative Bandbreite, in der der Handel an dem jeweiligen Tag hauptsächlich stattgefunden hat.

Der veröffentlichte Low- und der High-Wert müssen hierbei nicht zwingend der tiefste und höchste ermittelte Preis der in den jeweiligen Erhebungsrunden sein, da der höchste und der niedrigste Wert automatisch aus der Ermittlung als Extrem-Werte gestrichen werden.
Dieses dient dazu, um das Einfließen von Sonder-/Einzelgeschäften zu verhindern.
Wurden jedoch mehrere Preismeldungen von unterschiedlichen Informanten genannt oder falls zu wenig Preisinformationen gemeldet wurden, können die Extremwerte zur weiteren Preisbewertung durch die Preisreporter herangezogen werden.

a. Berechnung von Notierungen, falls keine ausreichenden Preismeldungen vorliegen

Sollten für ein Produkt keine ausreichenden Preismeldungen vorliegen, wird eine Notierung rechnerisch ermittelt.

Grundlage für die Berechnung sind die prozentualen Veränderungen zur vorherigen Veröffentlichung desselben Produkts
in allen anderen Regionen, für die Notierungen veröffentlicht werden können. Aus diesen
prozentualen Veränderungen wird ein Durchschnitt gebildet, welcher als prozentualer
Auf- bzw. Abschlag auf die vorherige Veröffentlichung von Notierungen der/des zu errechnenden Region/Produkts der rechnerischen Festlegung der Notierung dient.

Eine so festgelegte Preisspanne wird als berechnet kenntlich gemacht.

§7 Bezeichnung

Die genaue Bezeichnung dieser Veröffentlichung lautet:
eFOX24 - Großhandels-Preis-Notierung

§8 Zuordnung der Regionsbezeichnung zu Handelsplätzen:

Hamburg Hamburg
Berlin Berlin
Seefeld Seefeld, PCK-Schwedt
Magdeburg Magdeburg
Süd-Osten Leuna, Cunnersdorf, Rhäsa, Hartmannsdorf, Gera, Lederhose
Westen Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Düsseldorf, Neuss
Köln Köln, Godorf/Wesseling
Rhein-Main Frankfurt, Flörsheim (inkl. Raunheim), Gustavsburg, Hanau, Aschaffenburg
Süd-Westen Karlsruhe, Ludwigshafen
Süd Neustadt, Ingolstadt, Vohburg

§9 Korrekturen

Wir behalten uns das Recht auf Korrekturen vor, sollte dieses trotz größter Sorgfalt notwendig sein.
Diese werden in unserem Online-Portal an unterschiedlichen Stellen exponiert veröffentlicht und zur Wahrung der Transparenz an zentraler Stelle chronologisch aufgeführt.
Eine Neubewertung des Marktes aufgrund von Informationen, die nach den oben genannten Erhebungszeiträumen eingehen, findet nicht statt.

§10 Änderung der Methodik

Wir behalten uns Änderungen an der veröffentlichen Methodik vor.
Bevor diese Methodik jedoch geändert wird, werden Kunden hierzu befragt, um entsprechendes Feedback aus dem Markt zur anstehenden Änderung einzuholen.
Geplante Änderungen werden mit mindestens 28 Tagen (1 Monat) vor Inkrafttreten des genannten Änderungstermins mitgeteilt.
Marktteilnehmer werden in der Ankündigung um Feedback gebeten, hierfür ist ein Zeitraum von 14 Tagen ab Veröffentlichung geplant.

Um allen Kunden und Marktteilnehmern die nötige Transparenz zu bieten, wurden eindeutige Regeln und Abläufe für das Änderungsverfahren der „Methodik zur Erhebung von Großhandel-Preis-Notierungen“ definiert.

  1. Vor jeder geplanten Änderung werden alle registrierten User/Abonnenten über anstehende Änderungen der Methodik rechtzeitig per E-Mail und im e-FOX24-Portal informiert.
  2. Diese Ankündigung beinhalte immer eine Erläuterung, aus welchem Grund eine Änderung erfolgt und einen konkreten Änderungsvorschlag.
  3. Bei komplexeren Änderungen werden im Vorfeld öffentliche Markt-Befragungen durchgeführt, um Anpassungen der Methodik ausführlich mit Marktteilnehmern und Abonnenten zu diskutieren und tragbare Lösungsansätze zu finden. Das Ergebnis fließt dann in den/die Änderungsvorschlag/-vorschläge ein.
  4. Es wird ein Termin genannt, zu dem der Änderungsvorschlag wirksam wird.
  5. Es wird eine genaue Zeitspanne genannt, in der Marktteilnehmer und Abonnenten die Möglichkeit haben, ihr Feedback zur angekündigten Änderung mit dem e-FOX24-Team zuteilen (von/bis).
  6. Anschließend erfolgt eine genau interne Prüfung/Bewertung/Entscheidung zu dem von Marktteilnehmern geteilten Feedback.
  7. Das Ergebnis der Prüfung und Bewertung von Feedback wird danach im e-FOX24-Portal veröffentlicht und entweder das fixierte Änderungsdatum bestätigt oder eine weitere Konsultation angekündigt.